Wer als selbständiger Vertriebspartner eine Geschäftsbeziehung mit einem Direktvertriebsunternehmen eingeht wird bei dem einen oder anderen Unternehmen eine wahre Überraschung erleben. Im Prinzip sollte man meinen, dass man als selbständiger Partner als solcher auch agieren kann. Doch manche Unternehmen besitzen wohl die Auffassung, dass es sich um die Vertriebspartner um Leibeigene handelt und versuchen mit ihren AGBs die Rechte des Partners zu beschneiden. Zum Teil sind diese auch nicht gesetzeskonform.
Der schmale Grat
Es ist verständlich wenn ein Unternehmen seine Interessen und seine Marken schützen will. Das ist auch gut so und sollte aktzeptiert werden. Doch manchmal wird das Schutzbedürfnis unserer Meinung nach doch übertrieben.
Wettbewerbsverbot
Klar, dass ein Unternehmen es nicht gerne sieht, dass ein Vertriebspartner auch Konkurrenzprodukte vertreibt, und wird von vielen Unternehmen in den AGBs unterbunden. Doch es ist nicht verständlich, das Verbot auf die ganze Branche auszudehnen. Wie können z.B: Hemden in Konkurrenz zu Nahrungsergänzungen stehen?
Hier wäre bei vielen Vertriebsunternehmen mehr Feingefühl und weniger Ängstlichkeit angebracht.
Eigene Werbung und Webseiten
Es ist schon wichtig, dass es hier seitens des Unternehmens strenge Richtlinien gibt, zeigt doch die Praxis, dass viele Geschäftspartner, meist aus Unkenntnis oder Euphorie, stark über das Ziel hinausschiessen. Das kann im schlimmsten Fall sich negativ auf das Unternehmen auswirken oder rechtliche Konsequenten für das jeweilige Unternehmen nach sich ziehen.
Viele Unternehmen fordern eine vorige Kontrolle der Webseiten bzw. Werbemassnahmen ein, welche aber nur selten rasch erledigt wird. In diesem Fall haben viele noch einen Handlungsbedarf, damit dies schneller erledigt wird.
Wortmarke und Markennamen
Klar ist, dass diese geschützt sind, aber es ist zum Teil unverständlich, dass ein Geschäftspartner diese bei einige Unternehmen nicht erwähnen darf. Das ist absolut kontraproduktiv und macht eine Bewerbung der Produkte bzw. des Unternehmens eigentlich unmöglich.
Was ist als Vertriebspartner zu tun?
Wer mit einigen Punkten nicht zufrieden ist und diese aktzeptieren kann, der muss sich wohl oder übel ein anderes Unternehmen suchen, welche seinen Erwartungen entspricht. Es hat keinen Sinn mit diesem Unternehmen eine Geschäftsbeziehung einzugehen und die vorgegebenen Regeln nicht einzuhalten. In diesem Fall würde es früher oder später zu einen Bruch kommen.