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10 Schritte zum Überbrückungsgeld

Vom ersten Antrag bis zur ersten Überweisung dauert es im günstigsten Fall drei, im Durchschnitt wahrscheinlich eher sechs Monate. Damit Sie das Procedere auf kürzestem Weg durchlaufen, hier der kritische Pfad zum Bewilligungsentscheid:

1. Arbeitslosengeld beantragen
2. „Tag der Antragstellung“
3. Existenzgründungsseminar
4. Unternehmenskonzept erarbeiten
5. Fachseminare
6. Prüfung durch fachkundige Stelle
7. Start-Zeitpunkt festlegen und Selbständigkeit anmelden
8. Änderungswünsche in Unternehmenskonzept einarbeiten
9. Den eigentlichen Antrag stellen
10. Das Arbeitsamt entscheidet

1. Der erste Schritt zum Überbrückungsgeld ist die Beantragung von Arbeitslosengeld. Denn der Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld regelt, ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche haben.

2. Wenn Sie beim Arbeitsamt konkretes Interesse am Überbrückungsgeld äußern, erhaltet Sie einen Ausdruck der Antragsformulare. In die Formulare sind Ihre persönlichen Angaben und das aktuelle Datum als „Tag der Antragstellung“ eingedruckt.

3. Das Arbeitsamt arbeitet in der Regel mit einem Existenzgründungsbüro oder einer ähnlichen Einrichtung zusammen, die Existenzgründer- und vertiefende Fachseminare sowie andere Beratungsdienstleistungen anbietet. Gehen Sie am besten direkt und persönlich zu der vom Arbeitsamt empfohlenen Stelle und informieren Sie sich über das nächste Existenzgründerseminar sowie verfügbare Unterlagen zur Vorbereitung.

Oft bestehen mehrere Wochen oder sogar Monate Wartezeit bis zum nächsten Existenzgründerseminar. Da aber viele Kandidaten während der Wartezeit abspringen, lohnt es sich nachzufragen, wann das nächste Seminar stattfindet und ob man bei frühzeitigem Erscheinen als Nachrücker berücksichtigt werden kann.

In dem meist eintägigen Existenzgründerseminar erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Wissensbereiche für Existenzgründer, über die Anforderungen an das Unternehmenskonzept, das Sie erstellen müssen und über das Antragsverfahren. Das Seminar ist oft eine erstklassige Gelegenheit, Fragen zu Antragsverfahren und spezifischen Kriterien zu stellen; auch die Antworten auf Fragen der anderen Existenzgründer sind oft sehr hilfreich.

Das Büro für Existenzgründung ist in der Regel zugleich die „fachkundige Stelle“, die mit ihrer Stellungnahme zu Ihrem Unternehmenskonzept maßgeblich über Ihren Antrag auf Überbrückungsgeld entscheiden. Zwar werden als fachkundige Stelle auch anerkannt: Industrie- und Handelskammer, Innungen und andere berufsständische Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute sowie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater. Allerdings ist das lokale Existenzgründungsbüro dem Arbeitsamt oft eng verbunden und seine positive Stellungnahme dürfte in aller Regel zu einer schnellen Genehmigung des Antrags führen. Außerdem wird die Prüfung meist zu relativ geringen Kosten angeboten. (Vorteil der anderen fachkundigen Stellen sind vor allem spezifische Branchenkenntnisse – etwa im Bereich Handwerk – sowie ggf. kürzere Wartezeiten.)

4. Die Hauptarbeit ist die Erstellung des Unternehmenskonzepts. Wenn der Inhalt der selbständigen Betätigung bereits sehr konkret ist und sich im Verlauf des Zusammenschreibens als tragfähig bestätigt, dürfte die Erstellung mit 3-4 Wochen Arbeitsaufwand verbunden sein. Ansonsten kann die Erstellung des Unternehmenskonzepts mit allen Recherchen, Vorüberlegungen und Überarbeitungen durchaus mehrere Monate in Anspruch nehmen.

5. Parallel können die von dem Existenzgründungsbüro angebotenen Fachseminare zu Themen wie Rechtsform von Unternehmen, steuerliche Rahmenbedingungen, Fördermittel usw. besucht werden. Es ist weder nötig noch sinnvoll, zuerst alle Fachseminare zu besuchen, bevor mit dem Schreiben des Unternehmenskonzepts begonnen wird. Im Gegenteil: Beim Verfassen des Unternehmenskonzepts werden sich Fragen ergeben, die Sie dann auf den Fachseminaren klären können.

6. Wenn das Unternehmenskonzept fertig ist, kann die Prüfung durch die fachkundigen Stelle erfolgen. Bei einem Existenzgründungsbüro sind 3-8 Wochen Wartezeit, evtl. auch länger einzukalkulieren, bis zum nächsten freien Termin mit einem Berater.

7. Vor dem ersten Gespräch mit dem Existenzgründungs-Berater muss Ihr Start-Zeitpunkt Ihrer Selbständigkeit festlegen. Diesen Zeitpunkt geben Sie auch bei der Anmeldung Ihres Gewerbes (bzw. freiberuflichen Tätigkeit) und im eigentlichen Antrag auf Überbrückungsgeld für das Arbeitsamt an.

8. Der zuständige Berater wird sich für das Gespräch – wenn das Unternehmenskonzept grundsätzlich in Ordnung ist – typischerweise 60- 90 Minuten Zeit nehmen und eine Reihe Änderungswünsche formulieren, die bis zum Folgetermin (weitere 2-4 Wochen später) eingearbeitet werden müssen. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie dann beim zweiten Termin unmittelbar seine positive Stellungnahme.

9. Der eigentliche Antrag auf Überbrückungsgeld wird zusammen mit der Stellungnahme, dem Unternehmenskonzept, der Gewerbeanmeldung (bzw. Anmeldung freiberuflicher Tätigkeit) beim Arbeitsamt abgegeben.

10. Das Arbeitsamt entscheidet in der Regel innerhalb einiger Tage oder Wochen und informiert Sie per Bewilligungsentscheid. Das Überbrückungsgeld wird in der Regel monatlich, beginnend am 1. Kalendertag des Folgemonats ausgezahlt.

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